SPD Walldürn-Höpfingen-Hardheim

60. Todestag des Walldürner Pflästerers Wilhelm Kaufmann

Veröffentlicht am 29.03.2021 in Historisches
 

„Ich bin ein alter Sozialdemokrat und bin es heute noch“

Weil er seine Meinung frei bekundete und sich 1939 öffentlich zur SPD bekannte, wurde der Walldürner Pflästerer Wilhelm Kaufmann in Haft genommen und wegen eines heimtückischen Angriffs gegen die Regierung der nationalen Erhebung angeklagt.

Bei Recherchen zum 100.-jährigen Bestehen des Ortsvereins Walldürn sind wir auf die Geschichte des Pflästerers Wilhelm Kaufmann gestoßen. Was sich im Januar 1939 im Walldürn ereignet hat ist einerseits ein Stück Heimatgeschichte, die es wert ist, dass die veröffentlicht wird. Zum anderen ist es die Geschichte eines Walldürner Sozialdemokraten, der sich selbst nach sechs Jahren Nazi-Diktatur seine freie Meinungsäußerung nicht verbieten lies. Die Geschichte zeigt aber auch, wie das Regime des Dritten Reiches die eigene Bevölkerung unterdrückt und andersdenkende verfolgt hat.

Damit erzählt die Geschichte des Pflästerers Wilhelm Kaufmann vom Mut zur Meinungsfreiheit und zum Widerstand, vom Verrat, der Verfolgung Andersdenkender im Dritten Reich und von der Sorge seiner Frau um ihren Ehemann und Vater ihrer Kinder.

Franz Wilhelm Kaufmann
Geboren:     11. Dezember 1881, Walldürn
Gestorben:   29. März 1961, Walldürn
Beruf:          Pflästerer (selbstständig)
Wohnhaft:    Schmalgasse, Walldürn
Verheiratet, 6 Kinder

Kriegseinsatz:
März 1915 bis Dezember 1918, zuerst beim Badischen Grenadierregiment 109, später bei der Pionierkompanie 339.

Mitgliedschaft in der SPD Walldürn / kommunalpolitisches Engagement:
Mitglied des Bürgerausschusses und später des Gemeinderates. Im Rahmen der Machtergreifung am 24. Juni 1933 per Verordnung ausgeschlossen.

Mit dem „Gesetz gegen heim­tückische Angriffe auf Partei und Staat und zum Schutz der Partei­uni­formen“ hatte sich das NS-Re­gime bereits 1934 ein Instru­ment geschaffen, um auf freie Mei­nungs­äußerung und jegliche Systemkritik mit teils dra­sti­schen Strafen zu reagieren.

Eine der Säulen des NS-Staates war das Ideal der „Volks­ge­mein­schaft“ mit der alle Be­völkerungs­gruppen gemeinschaftlich in den Führer­staat eingegliedert werden sollten. Wer sich hingegen durch eine abweichende Meinung oder Kritik am Regime außerhalb der Volks­gemeinschaft positionierte, wurde durch das sogenannte „Heim­tückegesetz“ mit harten Stra­fen bedroht. Unzufriedene, Re­gime­kritiker oder gar Wider­ständler fanden sich nicht vor den Schranken der ordentlichen Ge­richts­barkeit wieder, sondern vor eigens hierfür eingerichteten Son­der­gerichten. Die Gerichts­ak­ten des „Sondergerichts Mann­heim“ ge­ben uns einen Einblick in den Fall des Pflästeres Wilhelm Kauf­mann aus Walldürn, der im Januar 1939 wegen eines heimtückischen Angriffs auf Staat und Partei ange­klagt und in Haft genommen wurde.

Eine Stammtischdiskussion sollte dem Pflästerer Kaufmann zum Verhängnis werden.

Wie sich dem Vernehmungs­pro­to­koll der Gendarmerieabteilung Wall­dürn entnehmen lässt, war Kauf­mann am 14. Januar 1939 in der Gastwirtschaft „Zähringer Hof“, wo er mit anderen Gästen bei­sam­men­saß. Am Tisch war neben anderen auch der Steinhauer Gaukel, der Wirt sowie der Lehrer H. mit dem sich Kaufmann über die Stadt Rappenau unter­hielt, wo beide Jahre zuvor beruf­lich tätig waren. Während des Ge­sprächs kam ein Mitglied der NSDAP aus Höpfingen in die Gast­stätte, was Wilhelm Kaufmann zu einer kritischen Bemerkung ver­lei­te­te: „Wenn die euch regieren, dann wird es recht“.

Der Lehrer H. fühlte sich durch die Bemerkung Kaufmanns provoziert und erwiderte, dass die nationale Bewegung schon viel erreicht hätte und, dass sich in der national­so­zia­listischen Bewegung viele „alte Kämpfer“ engagierten.

Kaufmann, der selbst vom März 1915 bis Dezember 1918 als Pionier im Ersten Weltkrieg gedient hatte und hierfür mit dem „Eisernen Kreuz“, der „Badischen Verdienst­me­daille“ und dem „Ehrenkreuz für Front­kämpfer“ ausgezeichnet wurde entgegnete, dass er auch ein „alter Kämpfer“ und ein „alter Sozial­demokrat“ sei.

„Ich bin auch ein alter Kämpfer, ich bin ein alter Sozialdemokat und bin es heute noch bis auf die Knochen“.

Mit diesem Bekenntnis beschwor Kaufmann, der bis zum Verbot der SPD im Jahr 1933 für diese zwei Jahre im Walldürner Gemeinderat und im Bürger­aus­schuss saß, einen leb­haf­ten Streit herauf: „Dann gehören sie in ein Konzentrations­lager zur Schu­lung“ drohte der Lehrer H. nach eigenem Bekunden Kauf­mann. „Es rieche nach Dachau“ warnte er den Pflästerer.

Nachdem Kaufmann auf seine Kriegsverdienste zu reden kam, erwiderte Lehrer H., dass auch der Führer als einfacher Soldat das „Eiserne Kreuz“ erhalten habe.  „Das ist der richtige“ entgegnete Kaufmann. Der Führer sei „auch so ein Regimentenbummler“ gewe­sen.

Während sich der Wirt damit begnügte Kaufmann des Lokals zu verweisen brachte der Lehrer H. den Vorfall am nächsten Tag beim Ortsgruppenleiter der NSDAP zur Anzeige.

Aufgrund der Anzeige des Lehrers H. wurde Kaufmann und die benannten Zeugen durch die Gendarmerie vernommenen

Am 17. Januar wurden von der Gendarmerie Walldürn neben dem Beschuldigtem Wilhelm Kaufmann der Lehrer H. als Hauptbelastungszeuge, sowie der Gast­wirt und der Steinhauer Gaukel ver­nommen.

Kaufmann durfte zu diesem Zeitpunkt schon bewusst gewesen sein, dass er sich in einer ge­fähr­lichen Situation befand. Er selbst hatte bereits 1933 am eigenen Leibe erfahren, wie die National­sozialisten mit ihren politischen Wider­sachern verfuhren.

Wohl auch zum eigenen Schutz gab Wilhelm Kaufmann beim Ver­hör an, dass er schon an­ge­trun­ken ge­wesen sei und dass er sich auf­grund einer Kopf­ver­letzung, die er sich im Krieg zugezogen hatte, kaum noch an den Abend im „Zähringer Hof“ erinnern könne. Während der Gastwirt im Wesent­li­chen die Anschuldigungen des Lehrers bestätigte, gab sich der Steinhauer Gaukel sehr wortkarg: „Mehr kann ich nicht angeben“. Um Kauf­mann zu schützen bestätigte er, dass Kaufmann angetrunken ge­wesen sei – eine Aussage, die jedoch weder vom Wirt noch vom Lehrer H. bestätigt wurde.

Aus dem Vernehmungsprotokoll der Gendarmerie Walldürn geht weiter hervor, dass Kaufmann sein Verhalten entschuldigte. Kaufmann wurde noch vom Kreisleiter der NSDAP nach Buchen vorgeladen. Vermutlich hat man ihn dort scharf zurechtgewiesen und ihm auch noch einmal die Gefahr in die er sich durch seine Meinungsäußerung begeben hat verdeutlicht. Für die Kreisleitung und den Orts­grup­pen­leiter der NSDAP war danach der Vorfall erledigt.

Die „Geheime Staatspolizei“ über­nimmt die Ermittlungen und er­wirkt einen Haftbefehl

Die Anzeigemeldung der Gen­dar­me­rie Walldürn gelangte jedoch auch der Ge­heimen Staatspolizei (Gestapo) „Staatspolizeileitstelle Karlsruhe – Aussenstelle Mosbach / Baden“ in Mosbach zur Kenntnis. Diese stellte fest, dass „sich die Meldung zur Einleitung eines Verfahrens bei der Anklagebehörde bei dem Sondergericht in Mannheim“ eigne, zu­mal der Pflästerer Wilhelm Kaufmann bereits im April 1933 schon einmal mit kritischen Be­mer­kungen zum NS-Regime auf­fällig geworden ist. Aufgrund seines Pro­testes gegen eine Feier zur Machtergreifung der NSDAP wurde er 1933 schon einmal in Schutzhaft ge­nom­men.

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 507 Nr. 8244
Veröffentlichung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Generallandesarchiv Karlsruhe 507

Auf Betreiben der Gestapo erwirkte die Oberstaatsanwaltschaft am Land­gericht Mosbach am 25. Ja­nu­ar 1939 einen Haftbefehl gegen Will­helm Kaufmann, der auch sofort voll­zogen wurde. Als Haftgründe wur­den die, aufgrund der zu er­war­ten­den Höhe der Strafe, be­ste­hende Fluchtgefahr sowie Ver­dunk­lungs­gefahr ange­führt. „Außerdem wäre es mit Rücksicht auf die Schwere der Tat und die durch sie hervorgerufene Er­regung der Öffentlichkeit nicht er­träg­lich, den Angeschuldigten in Freiheit zu lassen“ ist dem Haft­befehl zu entnehmen.

Somit wurde Kaufmann am 25. Januar vorläufig festgenommen und in Mosbach dem Haftrichter vorgeführt. Offensichtlich war sich Kaufmann der Gefahr, in der er sich befand, bewusst. Er machte nur wenige Angaben zum Inhalt des Streitgespräches und führte zu seiner Entlastung an, dass er bereits etwas getrunken hatte. Im Anschluss an die Vernehmung durch den Haftrichter wurde er im Untersuchungsgefängnis in Mos­bach in Haft genommen. Gleich­zeitig ordnete die Gestapo eine „gründliche Durchsuchung“ beim Beschuldigten an. Damit geriet auch das persönliche Umfeld Kauf­manns in den Fokus der Ver­folgung.

 

Das „Sondergericht Mannheim“ war Zuständig für die Ahndung des Vergehens

Bereits im März 1933 erließ die nationalsozialistische Reichs­re­gie­rung eine Verordnung zur Bildung von Sondergerichten. Da die Ar­bei­ter­stadt Mannheim eine Hoch­burg der Sozialdemokraten und Kom­mu­nisten in Baden war, wurde das Sondergericht hier eingerichtet. Die Sondergerichte sahen sich als politische Gerichte, die im Sinne der NS-Diktatur gegen die Gegner des Regimes mit aller Härte vor­gingen. Vor dem Sondergericht Mann­heim wurden ungefähr 3.000 Menschen, meist aus einfachen Ver­hält­nissen, angeklagt. Neben langen Haftstrafen in Kon­zentra­tions­lagern oder Einweisungen in Heil- und Pflegeanstalten, wurden 84 Menschen zum Tode verurteilt. Oft kam aber auch die Haft in einem Konzentrationslager oder die Ein­wei­sung in eine Heil- und Pflege­an­stalt einem Todesurteil gleich. Der Pflästerer Wilhelm Kaufmann be­fand sich aufgrund seiner freien Mei­nungsäußerung in un­mittel­ba­rer Lebensgefahr.

Die Gestapo ermittelt in Wall­dürn auch gegen Kaufmanns Familie

Während sich Kaufmann in der Untersuchungshaft in Mosbach be­fand führte die Gestapo weitere Er­mitt­lungen in Walldürn durch. Der Lehrer H. und der Wirt wurden als Belastungszeugen erneut befragt.  Aber auch in anderen Gaststätten wur­den Nachforschungen ange­stellt, wie man dem Bericht der Gestaop entnehmen kann. So sei Kaufmann in Walldürn „als alter Sozialdemokrat überall be­kannt“. Kaufmann sei „ein or­dent­licher und ruhiger Mensch“, dem aber bei politischen Dis­kus­sionen „seine frühere sozial­de­mo­kra­tische Gesinnung“ wieder ein­fiele. Selbst über die Ehefrau und die Kinder Kaufmanns wurden Informationen eingeholt: „Ebenfalls wer­den seine Frau und Kinder als recht­schaffende Menschen ge­schil­dert.“

Zeitgleich wurde Kaufmann als Un­ter­suchungshäftling dem Amts­arzt zur Untersuchung vorgeführt. Brie­fe, die Kaufmann während sei­ner Haft geschrieben hat, wur­den mitgelesen und be­schlag­nahmt.

Die Familie richtet sich mit mehreren Gnadengesuchen an den Oberstaatsanwalt

Am 29. Januar wendet sich der älteste Sohn Erwin Kaufmann an den Oberstaatsanwalt mit der Bitte seinen Vater in der Untersuchungs­haft besuchen zu dürfen. Er wolle mit seinem Vater Rücksprache wegen einiger getätigten Arbeiten nehmen. Gleichzeit bittet er, seinem Vater einige Lebensmittel und warme Wäsche mitbringen zu dürfen. Ob der Besuch bewilligt wurde, geht aus den Akten nicht hervor.

Mit Schreiben vom 12. Februar 1933 wendet sich die Ehefrau Kaufmanns an den Oberstaats­an­walt in Mannheim und bittet um Frei­lassung ihres Mannes. Für die Familie sei die „Inhaftierung ein sehr schwerer Verlust“. Kaufmann sei als selbstständiger Pflästerer der Ernährer der Familie. Ge­mein­sam mit seinem ältesten Sohn habe er Aufträge ange­nom­men, die der Sohn ohne Mithilfe des Vaters nicht alleine fertigstellen könne. Kauf­mann habe als Fa­mi­lien­vater „stets strebsam und fleissig“ für seine sechs Kinder und seine Frau ge­sorgt.

In ihrer Not wandte sich die Familie auch an den Ortsgruppenleiter des NSDAP und bat diesen um Hilfe. Dieser be­für­wortete das Gnadengesuch mit dem Hin­weis, dass sich Kaufmann be­müht habe „der neuen Zeit ge­recht zu werden“. Kaufmann erfülle seine Pflicht als Luftschutzwart „fast mit Übereifer“. Das politische Be­kenntnis Kaufmanns zur Sozial­de­mokratie bagatellisiert er.

Warum sich der Ortsgruppenleiter der für den inhaftierten Kauf­mann einsetzt ist nicht be­kannt. Ob es daran liegt, dass im Walldürn der 30-er Jahre noch jeder jeden kannte oder ob er das Ansehen des hoch dekorierten Kriegshelden Kaufmann schützen wollte, bleibt offen.

Vielleicht wollte der Ortsgruppenleiter ähnlich, wie der Kreisleiter einfach nur Ruhe in seiner Gemeinde. Auf jeden Fall schreibt der Kreisleiter an die Mosbacher Staatsanwaltschaft, dass er in Anbetracht der „hier vor­liegenden Verhältnisse“, gemeint ist die familiäre Situation Kauf­manns, und „mit Rücksicht auf sein Alter“ um Entlassung aus der Schutzhaft bitte.  Kaufmann war zum Zeitpunkt der Haft 57 Jahre alt. „Als Kreisleiter der NSDAP habe ich kein Interesse daran, daß ein alter Mann wegen Äußerungen, die er im angetrunkenen Zustand mach­te, ins Gefängnis muss“, ist dem Schreiben zu entnehmen.

Nach vier Wochen wird Wilhelm Kaufmann aus der Haft entlas­sen. Das Verfahren ist damit längst noch nicht abgeschlossen

Mit Beschluss vom 26. Februar 1939 hebt das Amtsgericht Mos­bach auf Antrag des Ober­staats­an­waltes im Mannheim den Haft­be­fehl auf. Um 10:30 Uhr wurde Wilhelm Kaufmann aus der Haft in Mosbach entlassen.

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 507 Nr. 8244
Veröffentlichung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Generallandesarchiv Karlsruhe 507

Damit hat das juristische Verfahren längst noch nicht sein Ende ge­funden. Die Ermittlungsakten wer­den am 6. März 1939 an das Reichs­justizministerium nach Ber­lin gesandt. In den Ermittlungs­akten ist zu lesen, dass die Kreisleitung und der Orts­gruppen­leiter der NSDAP be­stä­tigten, dass „Kaufmann zwar früher Sozial­de­mo­krat gewesen sei, sich aber bemüht habe, den Anfor­derungen, die heute an jeden Volksgenossen gestellt werden, gerecht zu wer­den.“  Weiter wurde auf seine Aus­zeichnungen im Ersten Welt­krieg hingewiesen.

Mit Anordnung des „Reichsminister der Justiz“ vom 25. März 1939 wurde das Verfahren eingestellt. Kaufmann sei jedoch „eindringlich zu verwarnen“.

Nach der Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes erfuhr Wilhelm Kaufmann wieder die öffentliche Anerkennung, die er sich verdient hatte. So wissen wir beispielsweise, dass er als „Altstadtrat“ zu den Ehrengästen bei der Amtseinführung des sozialdemokratischen Bürgermeisters Dr. Arthur Trautmann im Jahr 1948 zählte. Auch in der SPD war er wieder aktiv, wie ein Bild aus dem Jahr 1957 belegt, wo Kaufmann für seine langjährige Mitgliedschaft in der SPD geehrt wurde.

Die Akten des Sondergerichts Mannheim zeigen nur den offi­ziel­len Teil des Verfahrens. Welche Aus­wirkungen das Ver­fahren auf den betroffenen Wilhelm Kaufmann hatte, wie die Ver­neh­mungen und die Haft auf ihn gewirkt haben, welche Sorgen und Ängste er und seine Familie er­tragen musste, beantworten die Akten nicht.

Hierzu weiß sein Enkel Friedbert Günther zu berichten: „Gott sei Dank mussten wir als Enkelkinder dies nicht persönlich miterleben, trotzdem haben die Erinnerungen auch die Nachkommen geprägt. Bei vielen Familientreffen stand das Thema immer wieder im Mittelpunkt. Tanten und Onkel berichteten uns, was sie durch­machen mussten. Besonders meine Mutter Anna erzählte mir immer wieder vom politischen Leben unseres Opas, der durch seine Meinungsäußerung und Ablehnung des NS-Regimes als ein Regimekritiker und Widerständler verurteilt wurde. In der Zeit, als er in Untersuchungshaft genommen wurde, hat auch mein Vater im Auftrag von Oma und der ganzen Familie zahlreiche Gesuche geschrieben mit der Bitte ihn doch frei zu lassen. Diese handgeschriebenen Briefe sind bis heute noch bei mir als Durchschrift vorhanden. Seine uns bekannte letzte Aktion hat mein Großvater Wilhelm Kaufmann bei Kriegsende gestartet, wo er den Panzern der amerikanischen Besatzungstruppen mit Weißer Flagge entgegen gegangen ist, damit sie Walldürn von einem Beschuss verschonen. Wenn ich heute im Jahr 2021 das alles Revue passieren lasse und vergleiche was zur Zeit in anderen Ländern mit Menschen die eine andere Meinung vertreten geschieht, so ergeben sich viele Parallelen. Sind wir alle froh und dankbar, dass wir seit vielen Jahren all das überwunden haben und heute in Deutschland in Freiheit leben dürfen.“

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 507 Nr. 8244
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3583576

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